Fahrten zur stationären Behandlung

Beträgt die Entfernung zum oder vom Krankenhaus weniger als 50 km, bei einer Einweisungs- oder Entlassungsfahrt, benötigen Sie dafür keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen, z.B. Serienfahrten zur Chemotherapie, Bestrahlung und Dialyse

benötigen Sie die vorherige Zustimmung Ihrer Krankenkasse.
Zuzahlung / Eigenanteil
Grundsätzlich sind für Krankenfahrten Zuzahlungen zu leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Die Zuzahlungskosten betragen 10% vom Fahrpreis, mindestens jedoch 5,- EUR, maximal 10,- EUR.
Bei Serienfahrten entscheidet die Krankenkasse, für welche Fahrten der Patient zuzahlen muss. In vielen Fällen ist eine Zuzahlung für die erste und die letzte Fahrt zu leisten.