Unser Krankenfahrtenservice

Zu unseren Dienstleistungen gehören selbstverständlich auch Krankenfahrten mit Abrechnung bei Ihrer Krankenkasse. Dazu ist eine Transportverordnung notwendig, die Ihnen Ihr Arzt für medizinisch notwendige Krankenfahrten ausstellt. Gehören Sie zu den Versicherten mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl, H oder haben Sie Pflegstufe 2 oder 3 – dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenfahrt durch Ihre Krankenkasse.